Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, das das GEG aus dem Jahr 2023 („Heizungsgesetz“) ersetzt.
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen, das das GEG aus dem Jahr 2023 („Heizungsgesetz“) ersetzt.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
2030 wird das Gesetz evaluiert und angepasst, wenn die Klimaziele nicht erreicht wurden.
Fazit: Damit kann jede bestehende Heizung weiterbetrieben werden, solange sie noch funktioniert.