Mietpreisbremse bis 2029: Das Wichtigste im Überblick

Der Bundestag hat im Juni 2025 beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern, was inzwischen auch vom Bundesrat abgesegnet wurde. An den grundlegenden Regelungen ändert sich allerdings wenig. Neubauten, die ab dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, bleiben weiterhin von der Mietpreisbremse ausgenommen. Eine ursprünglich geplante Ausweitung auf Wohnungen, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 erstmals vermietet wurden, wurde damit nicht umgesetzt. 

Allerdings zeigt sich Bundesjustizministerin Hubig (SPD) noch nicht zufrieden mit der aktuellen Regelung und lässt derzeit Bußgeldregelungen für Verstöße gegen die Mietpreisbremse erarbeiten. Gleichzeitig hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Mietpreisbremse in einem Urteil für verfassungsgemäß erklärt. Für Vermieter ist das ein deutliches Signal: Die rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben auf absehbare Zeit weiter bestehen. Wir empfehlen Ihnen daher die folgenden Schritte:

1. Prüfen Sie stets zuerst, ob Ihre Immobilie überhaupt betroffen ist.

2. Legen Sie Ihre Miete rechtssicher fest.

3. Schaffen Sie Transparenz bei Modernisierungen.

4. Vermeiden Sie Formfehler.

5. Behalten Sie die Rechtsprechung im Blick.

Fazit

Die Verlängerung der Mietpreisbremse bedeutet mehr Regulierung für den Vermieter – aber auch mehr Klarheit. Wenn Sie sich frühzeitig informieren, die eigene Immobilie korrekt einordnen und die Mietpreisfestsetzung transparent gestalten, minimieren Sie rechtliche Risiken und schaffen Vertrauen bei Ihren Mietern. Eine kluge Vermietungsstrategie ist heute wichtiger denn je – und beginnt bei sauberer Vertragsarbeit, guter Marktkenntnis und einer realistischen Einschätzung des rechtlichen Rahmens

Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Fachkenntnissen und unserer jahrelangen Erfahrung bei der rechtssicheren Vermietung Ihrer Immobilie.