Ab dem 12. Januar 2026 dürfen Trinkwasserleitungen, die Blei enthalten oder mit Blei in Berührung kommen, nicht mehr betrieben werden. Grundlage ist die novellierte Trinkwasserverordnung 2023, die ein endgültiges Verbot solcher Installationen vorsieht.
Spätestens bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Mehrfamilienhäuser mit fernablesbaren Messgeräten für die Heizkostenverteilung ausgestattet sein. Ab 2027 haben Mietende dann Anspruch auf Verbrauchsinformationen auch während des Jahres.
Das ursprünglich bis Ende 2025 befristete Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse wurde bis Ende 2029 verlängert. Ebenfalls verlängert wurde die befristete Regelung zum Umwandlungsverbot — nun bis Ende 2030. Sie ermöglicht es den Ländern, in ausgewiesenen Gebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu untersagen.
Bisher sieht das Gesetz bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse lediglich vor, dass betroffene Mieterinnen und Mieter die überhöhte Miete zurückfordern können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant jedoch, in solchen Fällen eine Bußgeldregelung einzuführen.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage — dem 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) — dürfen in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern nach dem 30. Juni 2026 nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, etwa Wärmepumpen oder Hybridheizungen. Funktionstüchtige Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterlaufen.