Schon im Februar 2019 wurde die Grundsteuerreform beschlossen. Sie beinhaltet unter anderem, dass zum Beginn des Jahres 2022 alle Grundstücke neu bewertet werden müssen. Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer bleibt dieselbe wie vor der Reform: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Es werden sich allerdings die Variablen ändern. Im Zuge der Änderung bei der Grundsteuer sind Sie als Eigentümer verpflichtet, dem Finanzamt eine Feststellungserklärung zu übermitteln. Welche Angaben Sie in dieser tätigen müssen, können Sie hier ausführlich nachlesen. Zwar erfolgt schon im Jahr 2022 die Erfassung der Werte für die neue Grundsteuer, allerdings tritt diese erst zum Anfang des Jahres 2025 offiziell in Kraft.
Wer darf bei der Abgabe helfen und wie?