Wenn Sie Ihren „letzten Willen“ nicht in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dementsprechend wird Ihr Erbe unter Ihren Verwandten und dem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner verteilt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Erben …
- erster Ordnung: direkte Abkömmlinge wie Kinder, Enkel, Urenkel etc.,
- zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten,
- dritter Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Vetter, Cousinen usw.
Lebt noch ein Verwandter bzw. eine Verwandte aus einer vorhergehenden Ordnung, schließt dies alle möglichen Erben einer nachfolgenden Ordnung aus.