Das Testament - was man beachten sollte

Niemand macht sich gerne Gedanken über die Zeit danach. Damit Ihr Vermögen jedoch in Ihrem Sinne und ohne Familienstreitigkeiten an Ihre Erben übergeht, sollten Sie sich rechtzeitig über das Thema „Erben und Vererben“ informieren und entsprechend vorsorgen.

Damit der persönliche Wille zählt

Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn Sie mit Ihrem Nachlass andere Pläne haben, als das Gesetz es vorsieht oder wenn größere Vermögenswerte zu vererben sind. Oft dient ein Testament auch dazu, die Existenz der Erben oder der Firma zu schützen und für klare Verhältnisse zu sorgen. Man unterscheidet zwischen einem so genannten eigenhändigen und einem öffentlichen Testament. Eheleute können in einem gemeinschaftlichen Testament Ihren letzten Willen niederlegen.

Eigenhändiges Testament

Wer sein Testament selbst erstellen möchte, muss das handschriftlich machen. Ein maschinell erstelltes Testament wird vor Gericht nicht anerkannt. Das Schriftstück sollte mit „Testament“ oder „Letzter Wille“ überschrieben sein. Führen Sie auch den Ort und das Datum auf, denn ein jüngeres Testament hebt ein älteres auf. Keinesfalls darf die Unterschrift mit Vor- und Nachname fehlen. Bei mehreren Seiten nummerieren und unterschreiben Sie jedes Blatt. Benennen Sie Ihre Erben mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum.

Öffentliches Testament

Ein öffentliches Testament setzen Sie gemeinsam mit einem Notar auf. Er berät Sie, bespricht den Inhalt des Testamentes mit Ihnen, entwirft den Text und beurkundet das Testament. Das Testament ist damit formal korrekt und wirksam. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein notarielles Testament einen Erbschein ersetzen kann, wenn ein Grundstück auf die Erben überschrieben werden soll. Ihre Erben sparen dadurch Kosten.

Verwahrung

Ein eigenhändiges Testament können Sie aufbewahren, wo Sie wollen. Es ist jedoch ratsam, mindestens einer Vertrauensperson mitzuteilen, wo Sie das Testament hinterlegt haben. Sie können Ihr Testament aber auch beim Amtsgericht in Verwahrung geben. Wenn Sie Ihr Testament beim Notar oder Amtsgericht hinterlegen, können Sie dies im so genannten „zentralen Testamentsregister“ der Bundesnotarkammer registrieren lassen.