Das Gebäudeenergiegesetz: Heizungstausch

Die Bundesregierung hat am 19.04.2023 den Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Hiernach soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.

Der IVD hatte zuvor in seiner Stellungnahme zentrale Kritikpunkte vorgebracht, die im Kabinettsbeschluss bereits nachgebessert wurden. Dennoch bleibt es bei der grundsätzlichen Kritik, dass das Gesetz Eigentümern, Vermietern und Mietern in viel zu kurzer Zeit untragbar hohe Lasten aufbürdet. Nun müssen die anstehenden Beratungen im Bundestag und Bundesrat dafür sorgen, dass mit dem GEG die finanziellen und baulichen Realitäten nicht völlig ignoriert werden. Entscheidend ist nun eine effektive Förderung, um die Eigentümern bei der Bewältigung dieser Aufgabe, die von historischem Ausmaß ist, zu unterstützen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu ein Konzept vorgestellt, wonach Eigentümer eine Förderung von bis zu 50 Prozent erhalten können. Das klingt zunächst viel. In Ansehung der hohen Kosten von vielen Zehntausend Euro relativiert sich das wieder, zumal stets vorfinanziert werden muss. Hier muss die Koalition Wort halten, wonach „niemand im Stich gelassen wird“.

Nächste Schritte   

Eigentümer, Verwalter und Makler sollten sich jetzt mit dem Gesetz befassen, um für morgen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Dazu sollte eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Ob es die richtige Strategie ist, jetzt noch eine neue Gasheizung einzubauen, sollte kritisch hinterfragt werden. Zuvor hat das Europäische Parlament das Emissionshandelssystem auch auf den Gebäudebereich ausgeweitet (ETS II). Damit ist zu erwarten, dass ab 2027 die Preise für die Tonne CO2 und damit für Öl und Gas deutlich steigen werden.