1. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Der Gesetzgeber möchte die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen reduzieren und gleichzeitig die Energieeffizienz im Baubereich steigern. Hierfür wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Neue Heizungen müssen seit 2024 mindestens 65% ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen decken. Die Details hierzu hängen jedoch von den lokalen Wärmeplänen der Kommunen ab, welche in vielen Fällen noch nicht vorliegen.
2. Austausch alter Heizungen und Isolierung von Rohrleitungen
Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, außer in Immobilien, die seit Februar 2022 selbst bewohnt werden. Ebenfalls gelten seit 2024 neue Vorgaben zur Wärmedämmung von Rohrleitungen. Diese dürfen maximal noch eine Oberflächentemperatur von 40 Grad Celsius besitzen.
3. Wegfall verschiedener Preisbremsen
Als Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom für private Haushalte zum 31.12.2023 ausgelaufen. Beachten Sie, dass Sie als Vermieter verpflichtet sind, Ersparnisse, die sich durch die Bremsen ergaben, an Ihre Mieter weiterzugeben.
4. Betriebskostenabrechnung und CO₂-Abgabe
Die Aufteilung der CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe zwischen Vermietern und Mietern ist seit 2024 verpflichtend und muss in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.
5. Erhöhung des Einkommensteuer-Freibetrags
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer steigt 2024 von 10.908 Euro auf 11.604 Euro pro Person, was für Sie Auswirkungen auf die Besteuerung von Mieteinnahmen haben könnte.
6. Inspektion von Wärmepumpen
Regelmäßige Inspektionen durch Fachpersonal sind für neu installierte Wärmepumpen ab 2024 vorgeschrieben.
7. Heizungsförderung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wird neu strukturiert und an die Kreditanstalt für Wiederaufbau angebunden. Es gibt mehrere Förderpakete, die kombiniert werden können.